Patienteninformation

Terminvereinbarung

Termine können Sie telefonisch oder persönlich vereinbaren. Dabei versuchen wir auf individuelle Wünsche einzugehen. Sollten Sie uns nicht erreichen, steht Ihnen unser Anrufbeantworter zur Verfügung. Wir rufen Sie umgehend zurück. Bitte haben Sie Verständnis, dass es ggf. zu Wartezeiten kommen kann.

   

Terminabsagen

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Sollten Sie kurzfristiger absagen, so behalten wir uns vor, den Termin privat in Rechnung zu stellen, da dieser Termin nur für Sie reserviert war.
    

Behandlungszeiten

Wir empfehlen, 5 Minuten vor Behandlungsbeginn zu erscheinen, damit wir pünktlich mit Ihrer Behandlung anfangen können. Wir sind stets bemüht, alle Termine rechtzeitig zu beginnen.
Die Behandlungsdauer in unserer Praxis richtet sich nach den Vorgaben der von uns mit ihrer Krankenkassen abgeschlossenen Rahmenverträge.

    

Zuzahlungen

Für jedes Rezept müssen wir im Auftrag der gesetzlichen Krankenkasse eine Zuzahlung berechnen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht seitens Ihrer Krankenkasse befreit sein, legen Sie bitte Ihren gültigen Befreiungsausweis vor.

    

Gesetzlich Versicherte Patienten

Da wir als Physiotherapeuten der Rezeptprüfpflicht unterliegen, müssen wir jedes Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Für den Fall, dass Änderungen vorgenommen werden müssen, müssen diese vom Arzt mit Stempel und Unterschrift gekennzeichnet werden, damit die Krankenkassen das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.
Bitte beachten Sie, dass eine ausgestellte Verordnung eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen hat.
In diesem Zeitraum muss die Behandlung spätestens begonnen werden. Es sei denn, der Arzt gibt einen anderen Zeitraum vor.
Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert das Rezept ebenfalls seine Gültigkeit.
      
    

Privat Versicherte Patienten

Vor Beginn der ersten Behandlung wird eine schriftliche Honorarvereinbarung über die zu erwartenden Kosten ausgehändigt. Auch wenn Ihre Krankenversicherung nur teilweise die Leistungen übernimmt, muss der volle Behandlungspreis der mit der Praxis vereinbart wurde an die Praxis entrichtet werden.
Wir übernehmen keine Gewähr, dass Ihnen die Behandlungskosten in voller Höhe von Ihrer Versicherung erstattet werden.
Sie erhalten nach Abschluss der auf dem Rezept ausgewiesenen Behandlungen von uns eine detaillierte Rechnung, die Sie bitte innerhalb von 14  Tagen per Überweisung begleichen.

Gutscheine

Erworbene Gutscheine aus unserer Praxis haben eine Gültigkeit von zwei Jahren nach Ausstellungsdatum.